Nächste Termine
 

26. Februar 2026
18:00 Uhr ‐ 19:00 Uhr
26. Februar 2026
19:30 Uhr ‐ 19:35 Uhr
1. März 2026
14:00 Uhr ‐ 16:00 Uhr
3. März 2026
19:30 Uhr ‐ 19:35 Uhr
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Wichtige Bekanntmachungen und Informationen zur 
Kommunalwahl am 8. März 2026

Online-Probestimmzettel zur Kommunalwahl 2026 

Um sich mit dem Stimmzettel vertraut machen zu können, wurde ein interaktiver Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl eingerichtet. Hier können Sie die Stimmenverteilung bei der Gemeinderatswahl üben.

Verteilung von 16 Stimmen (=Sitze im Gemeinderat)
Stimmverteilung: 
• eine Liste ankreuzen (dann erhalten alle Kandidierenden dieser Liste jeweils eine Stimme), 
• kumulieren, d.h. einer Person mehrere Stimmen geben (maximal drei),
oder
• panaschieren, Stimmen an Kandidierende verschiedener Listen vergeben.

 Es dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden als erlaubt. Sonst ist der Stimmzettel ungültig.

 Hier gelangen Sie zum Probestimmzettel:

Gemeinde-Marzling/Probestimmzettel

Auch der Landkreis Freising hat einen Online-Probestimmzettel für die Wahl des Kreistags eingerichtet.

Der interaktive Probestimmzettel zur Kreistagswahl ist auf der Internetseite des Landratsamtes Freising abrufbar unter: kreistagswahl.kreis-freising.de/probestimmzettel.html

(Quelle: Landratsamt Freising)

 

Wichtige Information zum Versand der ersten Briefwahlunterlagen!!!

Fälschlicherweise sind die kleinen Stimmzettelumschläge im Format DIN A6 mit den ersten Briefwahlunterlagen in den Versand gegangen. Bitte diesen kleinen Umschlag aufbewahren, da dieser für die Stichwahl Landrat/Landrätin vorgesehen ist.

 

 

Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 9. Februar 2026 bis einschließlich 2. März 2026 möglich. 
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst ab dem 16. Februar 2026 erfolgen. Alle bis dahin eingegangene Anträge werden vorab bearbeitet, so dass der Versand der Unterlagen ab Montag, den 16. Februar 2026 erfolgen kann. 

Von telefonischen Rückfragen vor diesem Termin wird gebeten abzusehen. 

Sollten die Wahlbenachrichtigungen bis zum 15.02.2026 nicht zugegangen sein, wird um Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt/Einwohnermeldeamt unter Tel. 08161 / 9679-14, -19 gebeten.

Entsprechendes gilt für die Briefwahlunterlagen. Sofern diese nicht bis spätestens 06.03.2026 zugegangen sind, wird um umgehende Kontaktaufnahme gebeten.

 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Kreiswahlausschuss hat für die Wahl der Landrätin oder des Landrats sowie für die Wahl des Kreistags die folgenden Wahlvorschläge zugelassen:

Der Wahlausschuss der Gemeinde Marzling hat in seiner Sitzung am 20. Januar 2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Wahlhelferaufruf

Wir suchen wieder freiwillige Wahlhelfer/innen, insbesondere für den Wahlvorstand
Alle Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 Euro. Das Ehrenamt kann von jeder volljährigen Person mit deutscher oder einer anderen EU-Staatsangehörigkeit übernommen werden, die am Wahltag seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in Marzling gemeldet ist.
Bei Interesse oder Fragen dazu können Sie sich im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Marzling unter Tel. 08161 / 9679-14, -19 oder per E-Mail an wahlen@marzling.de melden.

 

Medienpaket des StMI zur Kommunalwahl 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt allen Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreiches Medienpaket für die Kommunalwahlen in Bayern zur Verfügung.